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Aktion: "Wir setzen Zeichen"

Rechtliche Bewertung

Die Selbstverpflichtungsaktion "Wir setzen Zeichen - Schulen pro Recyclingpapier" ist keine Verpflichtung im rechtlichen Sinne, allenfalls eine moralische.

Eine Rechtspflicht entsteht durch eine gesetzliche Regelung oder ein Rechtsgeschäft. Hier kommt zweifellos nur das Rechtsgeschäft in Betracht. Ein Rechtsgeschäft, z. B. ein Vertrag, kommt durch eine oder mehrere Willenserklärungen, nämlich die Äußerung eines auf die Herbeiführung einer Rechtswirkung gerichteten Willens zustande. Wer eine Sache kauft, verpflichtet sich den Kaufgegenstand zu bezahlen und abzunehmen. Zur Einhaltung dieser Pflicht, kann er vom Verkäufer gerichtlich gezwungen werden. Der Käufer äußert also den Willen, sich rechtlich zu binden.

Durch die Erklärung, die die Schüler abgeben sollen, bekunden sie lediglich ihre Absicht, künftig Recyclingpapier zu kaufen. Der Wille, sich gegenüber einem konkreten Vertragspartner zur Abnahme und Bezahlung der genannten Artikel zu verpflichten, ist aus der Formulierung gerade nicht ersichtlich.

Die Erklärung löst keinerlei Rechtsfolgen aus. Falls die Schüler entgegen ihrer Bekundung doch Papier aus Zellstoff kaufen, hat niemand die Möglichkeit, gegen dieses Verhalten vorzugehen und die "Wortbrüchigen" zum Kauf von Recyclingpapier zu zwingen.

Vielmehr handelt es sich um eine Absichtserklärung, um die bestehende Nachfrage nach Recyclingpapier zu dokumentieren. Diese Willensbetätigung ist nicht auf einen rechtlichen, sondern einen tatsächlichen Erfolg ausgerichtet, nämlich die Erhöhung des Angebotes von Recyclingpapier.

Da die beabsichtigte Erklärung der Kinder und Jugendlichen keine rechtliche Bindung nach sich zieht, ist auch keine Geschäftsfähigkeit erforderlich.


Rechtliche Bewertung der Verbraucher-Zentrale NRW, Juli 2000

















Fachtagung
 
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am 9.2.2012
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Wir setzen Zeichen:
 

Auszeichnung Initiative 2000plus zeichnet 3.000 Schulklasse aus.
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Auszeichnung:
 
Auszeichnung Die Initiative 2000plus wurde vom Rat für nachhaltige Entwicklung "Werkstatt N", als ein Werkstattprojekt 2011 ausgezeichnet.
Diese Internetseite wurde vom Umweltbundesamt und vom
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
gefördert.